Das Modell der Bundesregierung zur Umsetzung der Strompreisbremse bringt einen bürokratischen Aufwand mit sich, der von den kleineren Verteilnetzbetreibern nicht zu stemmen ist, so die Einschätzung des edna Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. und der Initiative evu+. Stattdessen sollte auch in Deutschland das iberische Modell umgesetzt werden, also die Subventionierung der Gaskraftwerke, um im Merit Order-Prinzip die teuerste Stromerzeugung günstiger zu machen und dadurch den Strompreis für alle Kraftwerke im Markt zu senken. „Das iberische Modell wurde nach hartem Ringen mittlerweile von der EU akzeptiert. Die Einwände Deutschlands gegen die iberische Lösung sind zudem Petitessen im Vergleich zur angedachten deutschen Monster-Bürokratie”, so edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler. Darüber hinaus muss nach Ansicht von edna und evu+ der Idee einer rückwirkenden Abschöpfung der Zufallsgewinne ab März 2022 eine klare Absage erteilt werden. „Die Einnahmen daraus sind bei kleineren Unternehmen wie dem unseren schon wieder reinvestiert worden”, betont Andrea von Haniel, Geschäftsführerin der E-Werke Haniel Haimhausen OHG für die Initiative evu+.

„Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ist die technische, organisatorische und wirtschaftliche Abwicklung unzumutbar. Der Vertrauensschutz muss jedoch insbesondere für kleinere Erzeuger gewahrt bleiben”, erläutert Andrea von Haniel. Erzeuger bis zu einer Leistung von 1 MW sollten deswegen grundsätzlich vom Verfahren ausgenommen werden. Eine Option, die von der EU ausdrücklich zugestanden wurde.

Was als Problem für die Kunden beim iberischen Modell bliebe, sind die hohen Preise für 2023. Denn dieses Modell würde sich nur auf die zukünftigen Termingeschäfte auswirken. Für das Jahr 2023 sind die klassischen Versorger zu den hohen Preisen jedoch schon weitestgehend eingedeckt. „Eine Strompreisbremse für 2023 müsste deswegen zunächst staatlich finanziert werden. Nach unserer Meinung wäre z.B. das BAfA als staatliche Organisation geeignet, die Abwicklung zu übernehmen, zumal durch den Entfall der Besonderen Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage dafür Freiraum geschaffen wurde”, so Rüdiger Winkler.