Stellungnahme des edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. zur Mitteilung Nr. 10 der Bundesnetzagentur bezüglich der Prozessfristigkeiten im Zusammenhang mit der Covid-19 Virus-Pandemie. Diese hat der edna Bundesverband in weiten Teilen zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Einzelnen hat edna dazu folgende Anmerkungen.
Festhalten an Fristen ist alternativlos
Wir sind der Meinung dass das Festhalten an bestehenden Fristen alternativlos ist Diese Entscheidung trifft unsere Branche nicht härter als andere. In der Tat sind die Massen- und Standardprozesse in allen Systemen automatisiert.
Die Klärfälle sind hier ein klares Problem und diese werden aufgrund des nicht oder nur eingeschränkt verfügbaren Personals nicht abgearbeitet. Daher erachten wir es als richtig, dass mit etwaigen Strafen großzügiger umgegangen wird. Ein Auflockern oder gar Aussetzen der Fristen hätte wieder umfangreiche Systemumstellungen zur Folge, die erneut nicht alle gleichzeitig durchführen, zu Fehlern führen und damit die Automatisierungsquote drücken würden. Als Folge hätten wir mehr Klärfälle als üblich und das Problem vergrößert.
Implementierung neuer Datenformate oder neuer Prozesse ist derzeit stark behindert
Bei Beibehaltung der einzelnen Prozessfristen, bleibt trotzdem die Problematik der rechtzeitigen/fristgerechten Umstellung der IT-Systeme, um bspw. die neue Datenformate (ab dem 01.04 und 01.10) oder die neue MaBiS-Prozesse (in Rahmen der MaKo2020) vollständig zu unterstützen. Da die Arbeit vor Ort extrem eingeschränkt wurde und nicht alle Systeme remote erreichbar sind, wird diese Umstellung viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich geplant.
edna schlägt Verschiebung von neuen Datenformaten Prozessen vor
Deshalb wäre es sinnvoll, wenn neue Prozesse etc. nach hinten verschoben werden. Wir haben keine Probleme mit den Prozessen in Bezug auf die Bilanzkreistreue, allerdings vermuten wir, dass der Stammdatenaustausch zum Start nicht reibungsfrei (oder gar nicht) klappen wird und eine Verschiebung um einen Monat etc. keine signifikanten Auswirkungen haben sollte. Zusätzlich würde eine Verschiebung der Termine für die Umsetzung der neuen Datenformate (um 2 Monate?) helfen, die gegenwärtige Situation zu entspannen und allen Marktpartnern Planungssicherheit geben.
Priorisierung von Prozessen wünschenswert
Mit der Mitteilung Nummer 10 werden explizit die Prozesse zur Versorgungssicherheit angeführt. Hier würden wir uns eine klare Definition wünschen, welche Prozesse priorisiert zu beachten sind. In den Vorgaben sind alle Prozesse sehr sauber benannt. So könnte man bspw. festlegen, dass alle Prozesse zum Messwertversand, Prognose etc. für die Versorgungssicherheit wichtig sind, andere Prozesse wie bspw. Eine Stammdatensynchronisation nicht. Dann haben alle eine Orientierung, auf welche Prozesse sie auch bei der Klärung ihr Augenmerk legen können und welche Prozesse man eher später klären kann. Damit könnte die BNetzA auch bei der Prüfung ihrerseits transparente Kriterien anlegen.
Große Herausforderungen bei manuellen Prozessen
Die größte Herausforderung ist sicherlich das Fehlen der Mitarbeiter in den manuellen Prozessen, sowohl bei der EVUs als auch bei den unterstützenden IT-Unternehmen. Viele Mitarbeiter sind ins Homeoffice geschickt worden, viele müssen ihre Kinder betreuen. Berechtigungen für Remotezugänge müssen angepasst werden, teils haben einige Unternehmen nur begrenzte Internetkapazitäten für VPN Verbindungen, die nun alle Homeoffice Mitarbeiter nutzen. IT-Unternehmen sollen das Arbeiten vor Ort beim Kunden gänzlich vermeiden. Das alles in der Phase in der klassischerweise eine Vielzahl von Software ausgerollt wird.
Gleichzeitig sind aufgrund der Shutdown-Regelungen sicherlich Anpassungen im Energieverbrauch zu erwarten. Die EVUs sehen sich vor der Herausforderung die Lastprognosen an die neue Situation anzupassen, ohne dass es Erfahrungswerte aus der Vergangenheit gibt. Die Steuerung der Anlagen, die hier aufgrund dieser noch nicht dagewesenen Situation in vielen Fällen manuell vorgenommen werden muss, da Prognosemodelle so etwas ggf. nicht hergeben, kann zum Problem werden, da eben genau diese Kollegen fehlen / unter Quarantäne stehen.