Mit „ZUGFeRD 1.0 für den Energiemarkt“ hat der edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. jetzt in Zusammenarbeit mit FeRD e.V. eine eigene Umsetzungsempfehlung für den Energiemarkt vorgelegt. Dazu hat die edna-Projektgruppe ZUGFeRD die allgemeinen Spezifikationen der ZUGFeRD Version 1.0 in den letzten Monaten genau unter die Lupe genommen und festgelegt, wie die spezifischen energiewirtschaftlichen Inhalte eindeutig und widerspruchsfrei auf Basis dieses Standards abgebildet werden können. „Unser Ziel war es, dieses Format kurzfristig für Energierechnungen nutzbar zu machen, um so auch den unregulierten Bereich des Rechnungsaustauschs schnell zu digitalisieren“, erklärt edna-Präsident Dirk Heinze, Geschäftsführer der Meine-Energie GmbH und einer der Initiatoren der edna-Projektgruppe. Auf Basis der Umsetzungsempfehlung können nun beispielsweise Energieabrechnungen für Endkunden komplett digital erstellt und elektronisch übermittelt werden. „Für den Privatkunden steht die Rechnung dann im gewohnten Layout als PDF-Datei zur Verfügung, die er sich ausdrucken kann. Gewerbekunden können die Daten darüber hinaus direkt in der eigenen Rechnungsprüfung und Buchhaltung weiterverarbeiten oder auch elektronisch an den Steuerberater übermitteln“, beschreibt Dirk Heinze die Vorteile. Kurzfristig können Energieunternehmen so die Zahl der Papierrechnungen spürbar verringern und die damit verbundenen Prozesskosten deutlich senken. Die ZUGFeRD-Umsetzungsempfehlung und die dazugehörige Datenstrukturbeschreibung stehen ab sofort unter www.edna-bundesverband.de zum Download zur Verfügung.

Im ersten Schritt konnten noch nicht alle spezifischen Anforderungen des Energiemarktes abgebildet werden. So muss beispielsweise die Umsetzung der Pflichtangaben aus dem EnWG §40 in Teilen auf spätere Versionen verschoben werden. Für die Endkundenabrechnung spielt dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle, da hier die elektronische Verarbeitung primär dem Umsatzsteuerrecht entsprechen muss. Während die Abbildung von Zählpunkten, Stornierungen und Korrekturen über die Umsetzungsempfehlung geregelt werden konnte, gibt es etwa bei den Verbrauchsmengen Einschränkungen. Denn diese können in der aktuellen Version nur an den einzelnen Rechnungspositionen angegeben werden. Die auf Energierechnungen allgemein üblichen und vorgeschriebenen Angaben sind mit der aktuellen ZUGFeRD-Spezifikation nicht abbildbar. „Wie schon bei dieser Umsetzungsempfehlung werden wir auch in Zukunft weiter eng mit dem FeRD e.V. zusammenarbeiten, um auf diesem Wege alle spezifischen Anforderungen des Energiemarkts in die kommenden ZUGFeRD-Versionen einzubringen“, erläutert Dirk Heinze

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