Mit der heute getroffenen Beschlussfassung der BNetzA im Verfahren der Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom BK6-21-282 hinweisen ist die Bundesnetzagentur der Umsetzungsempfehlung der edna-Projektguppe AS4 gefolgt.

Den Beschluss der BNetzA mit Anlage finden Sie hier …

Wir freuen uns, dass wir damit einen Beitrag für einen möglichst reibungslosen und qualitativ hochwertigen Umstieg auf die AS4-Kommunikation leisten durften.