Im Rahmen der AG InuZ (innovative Netze und Zähler) im BMWi wird derzeit erarbeitet, wie die künftige Ausgestaltung eines §14a im Energiewirtschaftsgesetz aussehen kann. Das Thema mehrerer Workshops und Expertendiskussionen ist die Ausgestaltung einer zukünftigen Netzentgeltsystematik im Rahmen des §14a EnWG. Als Diskussionsgrundlage diente hierbei das in der sogenannten Barometerstudie vorgestellte Modell der Spitzenglättung. Kurz zusammengefasst geht es darum, Netzausbau durch sinnvollen Einsatz von Flexibilitätsoptionen zu vermeiden oder zu verzögern. Die Grundlage ist ein Regulierungsansatz, in dem der Netzbetreiber Letztverbraucher in drei Gruppen einteilt, die nicht-flexiblen, teilflexiblen und vollflexiblen Kunden. Grundlage ist dann jeweils eine unbedingte (unabdingbare) Leistung, auf die ein Kunde während kurzer Engpasszeiten immer in Recht hat, und darüber hinaus in allen anderen Zeiten seine volle Netzanschlussleistung in Anspruch nehmen kann. Je nach Steuerbarkeit wird dann zwischen den Kundengruppen unterschieden. Der Referentenentwurf für dieses Modell, an dem edna intensiv mitwirkt, soll im Herbst 2020 vorgestellt werden. 

Aufgrund von externen Bestrebungen scheint das beschriebene Modell derzeit Gefahr zu laufen, entweder zu spät oder nicht in dieser Form umgesetzt werden zu können. edna hat sich deshalb mit einem Schreiben an Staatssekretär Feicht gewandt, um auf die Dringlichkeit eines schnellen Abschlusses dieses Projektes hinzuweisen. Hier das Schreiben im Wortlaut und als PDF:

Offener Brief zu §14a EnWG