Der Vorschlag für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2021 liegt auf dem Tisch. Der Vorschlag geht grundsätzlich in die richtige Richtung – so weit, so gut. Und natürlich könnten wir uns nun in die Details vertiefen, hier loben, dort Kritik anbringen. Doch die grundsätzliche Frage ist, ob das EEG nicht längst ein Auslaufmodell ist, das dringend abgelöst gehört.
Dieser Kommentar ist im Fachmagazin BWK Ausgabe 11-12/2020 erschienen.
Erinnern wir uns: Im Jahr 2000, als das Gesetz verabschiedet wurde, umfasste es ganze 13 Paragraphen. Heute ist das EEG auf 105 Paragraphen angeschwollen – zuzüglich zahlreicher Verordnungen und Anlagen sowie mehr als 5.000 verschiedene Vergütungskategorien, die parallel angewendet werden müssen. Das aktuelle EEG ist damit völlig überreguliert und so komplex geworden, dass es nur noch von wenigen Experten verstanden wird. Inzwischen beschäftigen sich Heerscharen von Juristen mit dem Sachverhalt. Investoren verzweifeln an den komplexen Förderbestimmungen und können sich trotzdem nicht darauf verlassen, dass diese nach der Projektierungsphase noch Bestand haben. Eine Bürgerteilhabe ist erst gar nicht mehr möglich, weil dem Bürger aufgrund der Komplexität der Zugang zu diesem Ordnungsrahmen verschlossen bleibt. Der Erfolg der Energiewende hängt aber in hohem Maße davon ab, wie transparent und nachvollziehbar die Förder- und Betriebsgrundlagen für alle Beteiligten sind: ob Anlagenplaner, Errichter, Energieversorger oder gerade auch die Bürgerinnen und Bürger, die als Anlagenbetreiber oder Prosumer die Energiewende hochmotiviert vorantreiben wollen.
Senkung der Staatslasten
Es kann nicht die Aufgabe eines Gesetzes sein, für jedes nur denkbare Geschäftsmodell zu den Erneuerbaren Energien einen passenden Fördertatbestand zu definieren, welcher nach kurzer Zeit schon wieder nachjustiert werden muss. Die Energiewende braucht vielmehr einen Ordnungsrahmen, der von sich heraus zu nachhaltigen Lösungen führt. Dazu gehört zunächst einmal die Senkung der Staatslasten beim Strompreis. Denn dieser Preis ist völlig überlastet mit Abgaben, Umlagen und Steuern. Deswegen geraten wir europäisch immer mehr ins Abseits. Aufgaben im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse, wie die Förderung der Erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung, sollten nicht über Strompreisaufschläge finanziert werden. Diese führen zu extremen Verzerrungen bei den Geschäftsmodellen. Es müssen sich aber die technologisch besten Ideen durchsetzen und nicht die mit den meisten finanziellen Privilegien, wenn wir mit der Energiewende nachhaltig erfolgreich sein wollen. Ein angemessener CO2-Preis auf fossile Energieträger sollte der Haupttreiber für die Energiewende sein. Denn wozu haben wir einen CO2-Preis auf fossile Energieträger eingeführt, wenn wir jeden Tag trotzdem neue Fördertatbestände für jedes denkbare Geschäftsmodell für den Ausbau der erneuerbaren Energien erfinden?
EEG 2021 als Übergangslösung
Die Verschlimmbesserung des bisherigen EEG-Förderwustes ist deswegen keine Lösung. Wir müssen wieder mehr Mut zu marktorientierten Lösungen aufbringen. Es muss erlaubt sein, Skaleneffekte zu heben. Die Zeit ist somit reif, gemeinsam an einer völlig neuen Orchestrierung zu arbeiten und das in Kürze zu verabschiedende EEG 2021 nur noch als Übergangslösung zu betrachten. Denn die Erneuerbaren sind kein zartes Pflänzchen mehr, dass gehegt und gepflegt werden muss, wie im Jahr 2000, als ihr Anteil am Bruttostromverbrauch bei nur etwas mehr als 6 Prozent lag. Heute sind es über 42 Prozent. Und damit sind die Erneuerbaren Energien längst im Mainstream angekommen.