Wie die Bundesnetzagentur heute mitgeteilt hat, wird der Start der MaKo 2022 vom 1. April auf den 1. Oktober 2022 verschoben. Gründe sind die „hohen Belastungen durch weitere noch laufende und kommende Anpassungen der Marktkommunikation“, aber auch der „Hackerangriff auf einen für die Energiebranche tätigen Softwarehersteller“ .

Hier geht es zur Information der BNetzA

Nicht von der Verschiebung betroffen sind:

  • die Vorgaben zur Umsetzung der XML Formate aus der Festlegungen zum Redispatch 2.0, 
  • die Vorgaben zur Einführung des neuen Netznutzungsvertrages / Lieferantenrahmenvertrages zum 01.04.2022 (zu einigen erforderlichen Übergangsregelungen im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 30.09.2022 beachten Sie bitte auch die Mitteilung Nr. 2 zur Festlegung BK6-20-160)
  • diejenigen Vorgaben der Festlegung BK6-20-160, deren Implementierung (auch unter Berücksichtigung des BDEW-Einführungsszenarios) ohnehin erst zum Stichtag 01.10.2022 oder 01.01.2023 anstehen. 
  • die Vorgaben „Regelungen zum Übertragungsweg“, Version 1.5, anzuwenden ab 01.04.2022