Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG (19/1320) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/2581) angenommen. Der Bundesrat billigte das Gesetz ebenfalls am Freitag, 8. Juni 2018.

Hintergrund

Im Jahr 2017 erhielten bei Ausschreibungen fast ausschließlich Bürgerenergieanlagen den Zuschlag für Windenergie an Land. Bürgerenergiegesellschaften haben das Privileg, an Ausschreibungen teilzunehmen, ohne zuvoreine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung eingeholt haben zu müssen und ihnen wird eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungszeit eingeräumt. Die Bürgerprojektzuschläge konzentrieren sich auf einige wenige große Gesellschaften, die formal als Bürgerenergiegesellschaften eingestuft werden.

Dabei ist deutlich geworden, dass die bisherigen EEG-Normen entgegen ihrer Zielsetzung nicht als Ausnahmevorschriften zur Anwendung kommen, sondern regulär. Im Jahr 2019 droht nunmehr eine Ausbaulücke, da die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass für die genannten Anlagen die um zwei Jahre verlängerte Realisierungszeit genutzt wird. Hinzu kommt eine Verzögerung infolge der Beantragung einer bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Es besteht das Risiko, dass Bieter ohne diese Privilegien vom Markt verdrängt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im EEG dahingehend vor, dass Bieter mit bereits erteilten bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und kurzer Realisierungsdauer bei den nächsten Ausschreibungen den Zuschlag bekommen.

Die Vorlage einer solchen Genehmigung soll zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen sein. Entsprechende kurzfristige Sonderausschreibungen hierfür sollen die drohende Ausbaulücke im Jahr 2019 abfedern. Die Aussetzung der Sonderregelung für Bürgerenergie wird bis zur ersten Hälfte des Jahres 2019 ausgedehnt. Einerseits könne der Gesetzgeber die Ausschreibungsergebnisse dadurch auswerten und weitere Anpassungen vorbereiten. Auf der anderen Seite erhielten Projektierer sowie Hersteller von Anlagen und die Zulieferer Planungssicherheit. Die Ausschreibungsmengen sollen vorgezogen und später verrechnet werden, damit Bürgerenergiegesellschaften die zugeteilten Mengen nicht verspätet oder überhaupt nicht verwirklichen.Nach der Erhöhung soll die Rückkehr zum bisherigen Ausbaupfad erfolgen. Damit auch nach 2018 und 2019 eine Ausbaulücke vermieden wird, werden mittelfristig weitere EEG-Änderungen erforderlich sein.

(Quelle: Wirtschaftsausschuß, Gesetzentwurf)